Begleitung bei Fehlgeburt

Auch bei einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe.

Bei Blutungen oder festgestellter Fehlgeburt müssen Sie nicht direkt zu einer Ausschabung ins Krankenhaus. Vielleicht möchten Sie sich nicht unter Vollnarkose von Ihrem Kind trennen, sondern in ruhiger Atmosphäre zu Hause. Sie können erst einmal in Ruhe zu Hause abwarten bis von selbst Blutungen beginnen und ihr Körper sich von Ihrem Kind trennen kann. Gerne begleite ich Sie dabei den richtigen Weg für sich zu finden.

 

Vor während und nach einer Fehlgeburt steht ihnen Hebammenhilfe zu und wird von den Krankenkassen übernommen, auch nach Ausschabung.

 

In den seltensten Fällen ist eine Ausschabung medizinisch notwendig.
http://www.zeit.de/2012/24/M-Fehlgeburten

 


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